Wer ist von der E-Rechnungspflicht betroffen?
Ist Ihr Unternehmen in Deutschland ansässig, sind Sie ab dem 1.1.2025 dazu verpflichtet, E-Rechnungen annehmen zu können. Sie dürfen dann im B2B-bereich nicht mehr auf eine Papierrechnung bestehen und müssen ohne vorherige Einwilligung die elektronische Rechnungsübermittlung Ihrer Geschäftspartner akzeptieren.
Prinzipiell gilt ab dem 1.1.2025 außerdem, dass Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format erstellt werden müssen. Dank Übergangsfristen können aber weiterhin Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen genutzt werden. Ab 2028 ist damit allerdings spätestens Schluss: Dann dürfen zwischen Unternehmen ausschließlich nur noch E-Rechnungen ausgetauscht werden, die den gesetzlich vorgeschriebenen Standard erfüllen!
Falls zu Ihren Auftraggebern auch die öffentliche Hand zählt, müssen Sie bereits heute bei einer Summe von über 1.000 Euro eine E-Rechnung über Plattformen wie die Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE) oder OZG-RE einreichen.